Wie wird die DIN 4108-7 überprüft ?
Mit der "Blower Door" lässt sich die
maximal zulässige Luftwechselrate bestimmen. Um eine sehr gute
Ausführungsqualität zu erreichen, wird auch von uns ein
vorgezogener Test in der fortgeschrittenen Ausbauphase dringend
empfohlen. Nur so lassen sich Fehlstellen schnell finden und sicher
reparieren.
Die zulässigen Luftwechselraten nach DIN 4108-7
werden durch das anerkannte Blower Door-Verfahren geprüft.
Der Messablauf und die Messbedingungen sind hierbei in der DIN EN
13829 definiert.
1. Prüfung nach DIN EN 13829 (A): Abnahmeprüfung
nach Fertigstellung gem. EnEV
2. Prüfung nach DIN EN 13829 (B): Zwischenprüfung
in der Bauphase
Mit der Messung wird ein natürlicher Windanfall
auf das Gebäude simuliert, der in etwa einer mittleren Herbstwindstärke
entspricht und Undichtigkeiten in der Gebäudehülle sofort
erkennbar macht. Bezieht man den Volumenstrom bei festgelegten Druckdifferenzen
auf das jeweilig beheizte Gebäudevolumen, so erhält man
die Luftdurchlässigkeit als Quotient aus Gebläseförder-
und Gebäudeinnenvolumen. Die DIN 4108-7 qualifiziert diese
Gebäudekennziffer bei einer Druckdifferenz von 50 Pa als sogenannten
n50-Wert.
Grenzwert für Gebäude ohne Lüftungsanlage:max.
zul. n50 = 3,0 1/h
Grenzwert für Gebäude mit Lüftungsanlage:
max. zul. n50 = 1,5 1/h
Empfohlener Grenzwert für Passivhäuser:
n50 = 0,6 1/h
Um ein gutes Messergebnis zu erreichen, sollte eine
erste Prüfung im fortgeschrittenen Ausbau erfolgen. Dann können
auch Fehler effektiv ausgebessert werden.
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