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Blower-Door-Test / Prüfung der Luftdichtheit:


Undichte Gebäude verlieren viel Energie. Außerdem sind Undichtigkeiten oft Ursache von Bauschäden (Durchfeuchtung und Schimmel) - mit einer Blower-Door-Messung kommt man ihnen auf die Spur.
Je besser unsere Gebäude gedämmt sind, desto wichtiger ist es auf Undichtigkeiten zu achten, die bei einem Niedrigenergiehaus durchaus 30% der Energieverluste ausmachen können. Bei Gebäuden mit Lüftungsanlagen ist die Blower-Door-Messung für den Energiebedarfsausweis notwendig.

Mittels eines Gebläses (der so genannten Blower-Door) wird im Gebäudeinneren Druck aufgebaut. Durch Messung der Druckunterschiede kann man evtl. Undichtigkeiten nachweisen. Undichte Gebäude können den durch das Prüfgerät aufgebauten Druck nicht ausreichend gut halten. Durch den Druckverlust erhält man Auskunft über die Bauqualität, die auch im Energiebedarfsausweis dargestellt wird.
Undichtigkeiten können dann mittels Nebelgeneratoren und Thermografie sichtbar gemacht werden.
Durch Strömungsmessgeräte (Anemometer) können Leckagen bewertet werden.

Wie wird die DIN 4108-7 überprüft ?

Mit der "Blower Door" lässt sich die maximal zulässige Luftwechselrate bestimmen. Um eine sehr gute Ausführungsqualität zu erreichen, wird auch von uns ein vorgezogener Test in der fortgeschrittenen Ausbauphase dringend empfohlen. Nur so lassen sich Fehlstellen schnell finden und sicher reparieren.

Die zulässigen Luftwechselraten nach DIN 4108-7 werden durch das anerkannte Blower Door-Verfahren geprüft. Der Messablauf und die Messbedingungen sind hierbei in der DIN EN 13829 definiert.

1. Prüfung nach DIN EN 13829 (A): Abnahmeprüfung nach Fertigstellung gem. EnEV

2. Prüfung nach DIN EN 13829 (B): Zwischenprüfung in der Bauphase

Mit der Messung wird ein natürlicher Windanfall auf das Gebäude simuliert, der in etwa einer mittleren Herbstwindstärke entspricht und Undichtigkeiten in der Gebäudehülle sofort erkennbar macht. Bezieht man den Volumenstrom bei festgelegten Druckdifferenzen auf das jeweilig beheizte Gebäudevolumen, so erhält man die Luftdurchlässigkeit als Quotient aus Gebläseförder- und Gebäudeinnenvolumen. Die DIN 4108-7 qualifiziert diese Gebäudekennziffer bei einer Druckdifferenz von 50 Pa als sogenannten n50-Wert.

Grenzwert für Gebäude ohne Lüftungsanlage:max. zul. n50 = 3,0 1/h

Grenzwert für Gebäude mit Lüftungsanlage: max. zul. n50 = 1,5 1/h

Empfohlener Grenzwert für Passivhäuser: n50 = 0,6 1/h

Um ein gutes Messergebnis zu erreichen, sollte eine erste Prüfung im fortgeschrittenen Ausbau erfolgen. Dann können auch Fehler effektiv ausgebessert werden.

 



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