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Fördermöglichkeiten
www.argesolar-saar.de
www.bmu.de
www.erneuerbare-energien.de

Photovoltaik


Eine Photovoltaikanlage – Investieren Sie für die Zukunft :

CO2 einsparen und gleichzeitig hohe Renditen erwirtschaften. Investieren Sie in unerschöpfliche Energien. Tun Sie das bestmögliche für Ihre Altersversorgung oder die finanzielle Absicherung Ihrer Familie oder Ihres Unternehmens. Seien Sie Vorbild für nachfolgende Generationen und investieren Sie in den Klimaschutz.

Gesetzestext:
Erneuerbare-Energien-Gesetz tritt in Kraft
Bundesumweltminister Trittin: Wirksamer Klimaschutz und Innovationsmotor für die Wirtschaft

Am 1. August 2004 tritt das fortentwickelte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Es wird morgen im Bundesgesetzblatt verkündet. Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Das neue EEG bietet einen verlässlichen Rechtsrahmen für Investitionen in Solarenergie, Wind- und Wasserkraft, Bioenergie und Geothermie. Die Novelle sichert eine erfolgreiche Entwicklung, die bei den erneuerbaren Energien bereits jetzt zu 120.000 Arbeitsplätzen und zu einem jährlichen Umsatzvolumen von 10 Milliarden Euro in Deutschland geführt hat. Das EEG gehört damit weltweit zu den wirkungsvollsten Klimaschutz-Instrumenten. Es ist Motor für Innovationen und erhöht die Exportchancen für deutsche Technik." Die neuen, stärker differenzierten Vergütungssätze sinken im Laufe der Jahre, was für Kosteneffizienz der Erneuerbaren sorgt. Trittin: "Es bleibt dabei, dass die Förderung erneuerbarer Energien einen durchschnittlichen Haushalt nur rund 1 Euro im Monat kostet - so viel wie eine Kugel Eis."

Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung auf mindestens 12,5 Prozent bis 2010 und auf mindestens 20 Prozent bis 2020 zu steigern. Damit dies gelingt, werden die Rahmenbedingungen für die Einspeisung, Übertragung und Verteilung von Strom aus erneuerbaren Energien deutlich verbessert.

Der wirksame Klimaschutz des EEG wird durch folgende Zahlen deutlich: Im Jahr 2003 wurden etwa 23 Millionen Tonnen (t) Kohlendioxid infolge des EEG eingespart, durch die Nutzung der erneuerbaren Energien insgesamt (Strom, Wärme und Treibstoffe) rund 53 Mio. t. Für das Jahr 2010 wird geschätzt, dass allein durch das EEG über 40 Mio. t CO2 vermieden werden, insgesamt durch die Nutzung erneuerbarer Energien rund 80 Mio. t.

Das neue EEG wird morgen im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I, S. 1918 ff) und tritt damit am 1. August 2004 in Kraft. Der Text des neuen EEG sowie die Begründung und Hintergrundpapiere zur Erläuterung sind ab morgen, 31. Juli 2004, unter www.bmu.de sowie www.erneuerbare-energien.de im Internet verfügbar.

§ 11 EEG: Mindestvergütungen für Strom aus solarer Strahlungsernergie (Neuanlagen)

 

Anlagen auf Dachflächen und Lärmschutzwänden*

Jahr der Inbetriebnahme

bis 30 kW
in ct / kWh

ab 30 kW
in ct / kWh

ab 100 kW
in ct / kWh

2004

57,40

54,60

54,00

2005

54,53

51,87

51,30

2006

51,80

49,28

48,74

2007

49,21

46,82

46,30

2008

46,75

44,48

43,99

2009

44,41

42,26

41,79

2010

42,19

40,15

39,70

2011

40,08

38,14

37,72

2012

38,08

36,23

35,83

2013

36,18

34,42

34,04

Degression 5,0 % Vergütungszeitraum 20 Jahre

Der für das Inbetriebnahmejahr der Anlage geltende Mindestvergütungssatz wird über den gesamten Vergütungszeitraum in unveränderter Höhe gewährt.

*Für Freiland- und Fassadenanlagen gelten andere Mindestvergütungssätze. Bitte fragen Sie diese bei uns an.

 

Infos zur Förderung: www.argesolar-saar.de ---- www.bmu.de --- www.erneuerbare-energien.de
Finanzierung: www.kfw-foerderbank.de

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